Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - leibliche und adoptierte Kinder, Abkömmlinge – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im T

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Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - leibliche und adoptierte Kinder, Abkömmlinge – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, soll

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